Kindergeld
Betrag ableitbar2 von 2 Kindern erfüllen nach Alter, Status und angegebenem Kindergeldanspruch die Grundkriterien. Ein eigener Haushalt schließt Kindergeld nicht automatisch aus.
Ein erster Check für Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld. Die zuständige Stelle entscheidet verbindlich.
Eingaben werden sofort neu berechnet.
Übernahme oder Eingaben bitte noch bestätigen.
2 von 2 Kindern erfüllen nach Alter, Status und angegebenem Kindergeldanspruch die Grundkriterien. Ein eigener Haushalt schließt Kindergeld nicht automatisch aus.
Brutto-Mindesteinkommen erreicht; 2 unverheiratete, kindergeldberechtigte Kind(er) unter 25 leben im Haushalt. Einkommen, Wohnkosten und Vermögen bestimmen den Zahlbetrag.
1.100 € Bruttokaltmiete erfasst. Mietstufe, wohngeldrechtliches Einkommen und Haushaltsmitglieder fehlen für einen seriösen Betrag.
Die Eingaben ergeben keine Kombination aus Alleinerziehung und fehlendem oder unregelmäßigem Unterhalt.
Aktuell ist keine Schwangerschaft oder geplante Geburt angegeben.
Wählen Sie eine Leistung. Die Angaben unten zeigen zuerst die Prüfung dieser App und danach die amtliche Berechnung.
Von 2 Kindern bestehen für 2 nach der vereinfachten Alters- und Statusprüfung Anhaltspunkte.
Unter 18 zählt grundsätzlich. Ausbildung oder Studium wird im Modell bis unter 25, gemeldete Arbeitsuche bis unter 21 berücksichtigt.
„Kein Anspruch“ schließt das Kind aus. „Unbekannt“ verlangt Einzelfallklärung. Ein eigener Wohnort des Kindes schließt Kindergeld nicht automatisch aus.
Nur wenn der Bezug bestätigt ist und keine offenen Kinder- oder grenzüberschreitenden Angaben bestehen, erscheint der Regelbetrag in der oberen Monatssumme.
Familienkasse prüft Nachweise zu Ausbildung, Arbeitsuche, Wohnsitz und grenzüberschreitender Zuständigkeit. Der Regelbetrag ist keine Bewilligung.
ACHT RECHNER · EIN HAUSHALTSBILD
Weniger Arbeitszeit verändert nicht nur das Gehalt. Ein Umzug wirkt auf Wohnen, Pendeln und mögliche Leistungen. FamilienMathe verbindet diese Fragen in einer gemeinsamen, nachvollziehbaren Logik.
Der Rechner prüft anhand Ihrer Haushalts- und Kinderdaten, welche Familienleistungen näher betrachtet werden sollten. Regelbasiert ableitbare Beträge, mögliche Obergrenzen und Fälle mit weiterer Prüfung werden getrennt angezeigt.
Beispiel: Tragen Sie zwei Kinder und Ihre Wohnkosten ein. Der Rechner kann Kindergeld ausweisen und bei Kinderzuschlag oder Wohngeld auf eine nötige Prüfung hinweisen, ohne einen verbindlichen Anspruch zu behaupten.
Für Kinderzuschlag und Wohngeld fehlen in einer schnellen Vorprüfung möglicherweise amtliche Einkommensbegriffe oder örtliche Mietdaten. Verbindlich sind Antrag, Nachweise und Bescheid der zuständigen Stelle.
Ratgeber zu Familienleistungen lesen →Quelle zur Gegenprüfung: Familienportal · Familienleistungen ↗
Einnahmen, Fixkosten, variable Ausgaben und Rücklagen so ordnen, dass der echte monatliche Spielraum sichtbar wird.
Haushaltsbudget-Ratgeber lesen →02Nicht nur Brutto und Netto zählen: Betreuung, Fahrtkosten, Steuerabzug und verfügbare Familienzeit gehören in denselben Vergleich.
Ratgeber zu Netto und Arbeitszeit lesen →03Jährliches zu versteuerndes Einkommen eingeben, den Splittingweg nachvollziehen und den reinen Tarifeffekt mit zwei Grundtarifen vergleichen.
Splittingtabelle-Ratgeber lesen →04Laufzeit, Wertverlust, gebundenes Kapital, Kilometer und Rückgaberisiken auf eine gemeinsame Kostenbasis bringen.
Ratgeber zu Kauf, Leasing und Auto-Abo lesen →05Bezugsmonate, Teilzeit und Betreuung als Zeitplan betrachten – nicht als einzelne Monatsrechnung.
Ratgeber zu Elterngeld und Berufsrückkehr lesen →06Gleicher Zeitraum, gleiches Startkapital und dieselbe monatliche Belastbarkeit: Erst dann werden Vermögenspfade vergleichbar.
Ratgeber zu Mieten oder Kaufen lesen →07Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und weitere Hilfen hängen von unterschiedlichen Haushalts- und Einkommensbegriffen ab.
Ratgeber zu Familienleistungen lesen →08Drei ausführliche Antworten erklären die neue Förderung, den Teilnehmerkreis – auch ohne Arbeit oder Einkommen – und die Handlungsoptionen für bestehende Riester-Verträge.
Ratgeber zu Riester und Altersvorsorge lesen →RECHENBEISPIEL
Beispiel: Tragen Sie zwei Kinder und Ihre Wohnkosten ein. Der Rechner kann Kindergeld ausweisen und bei Kinderzuschlag oder Wohngeld auf eine nötige Prüfung hinweisen, ohne einen verbindlichen Anspruch zu behaupten.
HÄUFIGE FRAGEN
Nein. Die Rechner zeigen nachvollziehbare Modellrechnungen. Maßgeblich bleiben Steuerbescheid, Behördenentscheidung, Vertrag und individuelle Beratung.
Nein. Die aktuelle Version speichert Eingaben weder in einem Konto noch dauerhaft im Browser. Ein Neuladen setzt die Sitzung zurück.
Bescheide, Verträge und Anträge verwenden die deutschen Fachbegriffe. Die chinesische oder englische Zeile erklärt sie direkt daneben, damit beides zuordenbar bleibt.
Jede regelabhängige Berechnung nennt ihren Regelstand. Der aktuelle Stand ist 2026. Bei späterer Nutzung sollten Sie sichtbare Quellen und Behördenangaben gegenprüfen.
Ja. Beginnen Sie mit Netto und Budget, prüfen Sie danach die konkrete Entscheidung und führen Sie zum Schluss die Leistungsprüfung erneut aus.
Alle Annahmen bleiben sichtbar und veränderbar.
Deutsche Begriffe bleiben direkt neben der Erklärung.
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